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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemein: Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen und von uns schriftlich bestätigt sind, gelten folgende Verkaufs- und Lieferbedingungen, womit sich der Besteller bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung ausdrücklich einverstanden erklärt. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Preise: Unsere Angebote und die jeweils gültigen Listenpreise, zuzüglich der gesetzlichen MwSt., sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, bei kostenfreier Anlieferung der zu bearbeitenden Materialien durch den Besteller. Ist die Abholung oder Zufuhr des Materials durch unseren Kundendienst vereinbart, entfallen die Frachtkosten. Sie werden in diesem Falle von uns getragen. Die Preise sind nach den gegenwärtigen Kosten kalkuliert. Bei Erhöhungen der Preise für die Grundmaterialien, der Energie und Steigung der Lohnkosten in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung behalten wir uns Preisberichtigung vor.
  3. Lieferung: Die Lieferungen erfolgen unfrei zu Lasten des Bestellers. Bei Expressgut oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko geht in jedem Fall – auch wenn Abholung und Zufuhr durch unsere Fahrzeuge erfolgt – zu Lasten des Bestellers. Er hat auch selbst Vorsorge zu treffen, da? Die anodisierten und behandelten Oberflächen bei der Weiterverarbeitung – auch auf den Baustellen – keinen schädigenden Einflüssen unterworfen werden. Eine Haftung unsererseits wird hierfür nicht übernommen. Wir können Teillieferungen leisten und diese getrennt berechnen.
  4. Liefertermine: Die in unseren Angeboten, in unseren Auftragsbestätigungen oder auch mündlich angegebenen Liefertermine gelten erst nach völliger Klarstellung des Auftrages und sind unverbindlich. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung und Materialanlieferung, Maschinendefekte, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen und sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverpflichtungen bzw. geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das der Besteller Regreßansprüche geltend machen kann.
  5. Verpackung: Das Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.
  6. Gewährleistung: Im Rahmen unserer Bedingungen leisten wir Gewähr für eine einwandfreie Ausführung aller uns übertragenen Anodisierungsarbeiten entsprechend der Normen DIN 17611 u. 17612. Forderungen des Bestellers, die ganz oder teilweise im Widerspruch zu diesen Normen stehen, sowie die Unterlassung von notwendigen Angaben durch den Besteller entbinden uns von der Einhaltung dieser Normen und aller evtl. daraus entstehenden Folgen. Für die Lichtbeständigkeit von Einfärbungen wird keine Gewährleistung gegeben. Es können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angegeben werden, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbabweichungen – auch bei Eigenfärbung – sind zulässig. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, spätestens jedoch 8 Tage nach Eingang der Lieferung beim Besteller und vor Beginn der Montage. Läßt der Besteller die Rügefrist verstreichen, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Mängel an Ort und Stelle nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf vor Besichtigung bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden. Beanstandete Teile sind auf Verlangen an uns zurückzusenden. Bei von uns als berechtigt anerkannten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachberarbeitung, wofür uns eine angemessene Frist zuzugestehen ist. Ersatz für Material, entgangenen Gewinn, Demontagekosten oder sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir haften nicht für Formveränderungen, Risse und dergleichen, sowie für Beeinträchtigungen der Maß- und Paßungenauigkeit infolge des Bearbeitungsprozesses, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Für Kleinteile wird bis zu 3 % Ausschuß und Fehlmenge keine Haftung übernommen. Die Gewährleistung gilt nur für solche Mängel, die unter den normalen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Sie gilt nicht für Mängel, die durch schlechte Wartung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, Reperaturen durch Unbefugte oder durch gewöhnliche Abnutzung auftreten. Für die Angaben, bzw. Bezeichnung über die Bearbeitungsart und Farbgebung der Aufträge ist der Besteller verantwortlich. Bei Anlieferung von ungeeignetem Material entfällt für uns jede Haftung, darüber hinaus sind uns in diesem Fall außer den normalen Preisen die entstandenen Mehrkosten zu ersetzen. Für die Reinigung von anodisiertem Aluminium gilt, wenn nicht anders vereinbart, die Reinigungsanweisung der Aluminiumzentrale Düsseldorf. Bei Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel erlischt unsere Gewährleistung. Ein Gewährleistungsanspruch verjährt drei Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
  7. Eigentumsvorbehalt: Für die von uns bearbeiteten Gegenstände wird uns gem. § 950 BGB bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum übertragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware vom Besteller weiter be- oder verarbeitet worden ist. Außerdem steht uns Pfand- und Zurückhaltungsrecht für alle uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien solange zu, bis alle unsere Ansprüche abgegolten sind. Liefern wir dem Besteller vor vollständiger Bezahlung von uns bearbeitete Gegenstände zu, so überträgt er uns das Eigentum an ihnen zur Sicherung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen. Sind die Gegenstände dem Besteller von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert, so tritt an die Stelle der Sicherungsübereignung die Übertragung der Anwartschaft so dass wir durch Befriedung des Verkäufers das Eigentum erwerben können. Sind die von uns bearbeiteten Gegenstände einem Dritten zur Sicherung übereignet, so tritt uns der Besteller seinen Anspruch auf Rückübereignung ab, desgleichen seine etwaigen Ansprüche aus Rückübereignung gegen Vorbehalts- und Sicherungseigentümer.
  8. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden Verzugszinsen berechnet, die 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen. Wegen etwaiger, nicht anerkannter Mängelrügen darf die Zahlung weder zurückgehalten noch aufgerechnet werden. Lieferungen an uns unbekannte Auftraggeber erfolgen nur gegen Vorauszahlung.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ebersberg.
  10. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren nicht den Bestand des Vertrages im übrigen. Der Besteller kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung wirksam übertragen. Der Vertrag untersteht deutschem Recht.